6. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmung
§ 15
Vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung erteilte Bewilligungen bleiben aufrecht.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
6. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmung
§ 15
Vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung erteilte Bewilligungen bleiben aufrecht.
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