§ 37.
Die Szenarien sind aus einem relevanten Anlass zu aktualisieren. Ein relevanter Anlass ist:
- 1. Wesentliche Veränderung der Marktbedingungen seit Auflegung des OGAW;
- 2. zumindest der Ablauf eines Jahres seit der letzten Aktualisierung;
- 3. bei Bedarf, um die Zeitabhängigkeit einer Auszahlung widerzuspiegeln.
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2026
Gesetzesnummer
20007418
Dokumentnummer
NOR40131262
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