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§ 37 Kundeninformationsdokument

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2011

§ 37

Die Szenarien sind aus einem relevanten Anlass zu aktualisieren. Ein relevanter Anlass ist:

  1. 1. Wesentliche Veränderung der Marktbedingungen seit Auflegung des OGAW;
  2. 2. zumindest der Ablauf eines Jahres seit der letzten Aktualisierung;
  3. 3. bei Bedarf, um die Zeitabhängigkeit einer Auszahlung widerzuspiegeln.

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