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§ 31 Kundeninformationsdokument

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2011

§ 31

Das durchschnittliche Nettovermögen bezieht sich auf den gleichen Berichtszeitraum wie die Kosten und basiert auf den Angaben des Nettovermögens des OGAW anlässlich jeder Berechnung des Nettoinventarwertes.

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