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§ 2 Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.7.2011

Verwendungszweck

§ 2

Das gemäß § 1 zu zahlende Entgelt ist für die Rückzahlung der Ansprüche gemäß § 1, des Verbraucherschutzes, für in § 1 des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes, BGBl. I Nr. 113/2008, genannte Ziele sowie für Zwecke des Umweltschutzes und der Rechtsgewährung einschließlich der Abdeckung des Gerichtsbetriebes zu verwenden.

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