Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Straßenerhaltungsfachmann/-frau ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- 1. Absperren und Absichern von Baustellen und Arbeitsgebieten sowie bei Unfällen,
- 2. Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen,
- 3. Kontrollieren von Straßen, Parkplätzen, Rad- und Gehwegen sowie Brücken auf ihren Zustand,
- 4. Durchführen von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an Straßen und Straßenbauwerken,
- 5. Herstellen von Entwässerungsanlagen, Drainagen und ähnlichen Einrichtungen,
- 6. Anlegen und Pflegen von Grünflächen,
- 7. Pflanzen, Pflegen und Kontrollieren von Sträuchern und Bäumen,
- 8. Sammeln von Wetterinformationen für den Winterdienst sowie Auswerten und Einleiten der notwendigen Schritte mittels EDV, Datenblättern und nach örtlichen Gegebenheiten,
- 9. Mitarbeit beim Räumen von Schnee und Aufbringen von Streugut einschließlich Herstellen von Salz- und Solemischungen,
- 10. Warten, Instandhalten und Reparieren der Fahrzeuge, An- und Aufbaugeräte sowie Maschinen.
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