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§ 2 IFI-Beitragsgesetz 2010

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.4.2011

§ 2

Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutio-nen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:

  1. 1. 981339 USDollar im Rahmen der neunten Wiederauffüllung des von der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank verwalteten Fonds für Sondergeschäfte (FSO9)
  2. 2. 42600000 EUR im Rahmen der fünften Wiederauffüllung des von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwalteten Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF5)

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