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§ 1 IFI-Beitragsgesetz 2010

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.4.2011

§ 1

Der Bund übernimmt im Rahmen der Kapitalerhöhungen internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, folgende zusätzliche Kapitalanteile:

  1. 1. 19501 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10000 Rechnungseinheiten im Rahmen der sechsten allgemeinen Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDBKEVI).
  2. 2. 22832 zusätzliche Kapitalanteile von je 10000 Euro im Rahmen der zweiten allgemeinen Kapi-talerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRDKE2).
  3. 3. 3081 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 100000 USDollar mit dem Gewicht und Fein-gehalt vom 1.Juli 1944 im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung 2010 der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRDKE2010A).
  4. 4. 467 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 100000 USDollar mit dem Gewicht und Feinge-halt vom 1.Juli 1944 im Rahmen der selektiven Kapitalerhöhung 2010 der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRDKE2010S).
  5. 5. 9318 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10000 USDollar mit dem Gewicht und Feinge-halt vom 1.Jänner 1959 im Rahmen der neunten allgemeinen Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank (IDBKE9).

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