§ 0
Rückübernahmeabkommen samt Durchführungsprotokoll (Kosovo)
Kurztitel
Rückübernahmeabkommen samt Durchführungsprotokoll (Kosovo)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.03.2011
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kosovo über die Übernahme und Durchbeförderung von Personen (Rückübernahmeabkommen) samt Durchführungsprotokoll
StF: BGBl. III Nr. 21/2011 idF BGBl. III Nr. 151/2012 (VFB)
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 13 Abs. 1 des Abkommens wurden am 13. Dezember 2010 bzw. 27. Jänner 2011 abgegeben; das Abkommen und das Protokoll zur Durchführung des Abkommens treten daher gleichzeitig mit 1. März 2011 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kosovo –
Getragen von dem Wunsch nach Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen und einer vertieften Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten,
in der Absicht, gemeinsam der illegalen Migration im Geiste der europäischen Anstrengungen entgegenzutreten,
von dem Bestreben geleitet, die Übernahme von Personen, die sich illegal auf dem Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei aufhalten, im Einklang mit allgemeinen völkerrechtlichen Normen und im Geiste vertrauensvoller Zusammenarbeit zu regeln –
sind wie folgt übereingekommen:
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