Artikel 3
Die Vertragsparteien wenden die ESA-Geheimschutznormen so an, dass ein gemeinsames Schutzniveau für geheimhaltungsbedürftige Informationen gewährleistet wird.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die Vertragsparteien wenden die ESA-Geheimschutznormen so an, dass ein gemeinsames Schutzniveau für geheimhaltungsbedürftige Informationen gewährleistet wird.
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