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Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2011

§ 0

Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission

Kurztitel

Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 363/2010

Inkrafttretensdatum

01.01.2011

Langtitel

Verordnung der Wiener Börse AG über die Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission

StF: BGBl. II Nr. 363/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Die Wiener Börse AG als das die Wiener Börse leitende und verwaltende Börseunternehmen ist gemäß § 31 Abs. 3 Übernahmegesetz (ÜbG) ermächtigt, eine Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission zu erlassen.

Die Geschäftsleitung des Börseunternehmens Wiener Börse AG hat mit Beschluss vom 25. November 2010 nach Anhörung der Übernahmekommission nachstehende Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission erlassen:

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