§ 0
Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Georgien)
Kurztitel
Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Georgien)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.01.2011
Langtitel
Abkommen zwischen der Bundesministerin für Inneres der Republik Österreich und dem Ministerium für innere Angelegenheiten von Georgien über die polizeiliche Zusammenarbeit
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 Abs.1 des Abkommens wurden am 24. Februar bzw. 4. Oktober 2010 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. Jänner 2011 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Bundesministerin für Inneres der Republik Österreich und das Ministerium für innere Angelegenheiten von Georgien, nachstehend als die Vertragsparteien bezeichnet,
- -im Bestreben, die polizeiliche Zusammenarbeit zu fördern, zu verstärken und zu vertiefen,-in der Gewissheit, dass die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung internationaler Kriminalität für beide Länder bedeutsam ist,-besorgt über die Gefahr der Verbreitung des illegalen Handels mit Drogen und psychotropen Stoffen und anderer Formen internationaler Kriminalität, welche die Sicherheit oder andere wesentliche Interessen beider Länder gefährden,-vom Wunsche geleitet, ihre Aktivitäten im Kampf gegen die organisierte internationale Kriminalität und die illegale Migration zu koordinieren,-unter Bedachtnahme auf das Memorandum zwischen dem Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich und dem Ministerium für innere Angelegenheiten von Georgien vom 19. März 1999,-ausgehend von der Einzigen Suchtgiftkonvention1 vom 30. März 1961 in der Fassung des Protokolls vom 25. März 1972, mit dem die Einzige Suchtgiftkonvention abgeändert wird, dem Übereinkommen über psychotrope Stoffe2 vom 21. Februar 1971, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen3 vom 20. Dezember 1988 sowie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität4 vom 15. November 2000,-nach Maßgabe des jeweiligen nationalen Rechts,
sind wie folgt übereingekommen:
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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 531/1978.
2 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 148/1997.
3 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 154/1997.
4 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 84/2005.
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