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Artikel 1 Soziale Sicherheit - Durchführung (Republik Korea)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2010

ABSCHNITT I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

Artikel 1

Begriffsbestimmungen

Die in dieser Verwaltungsvereinbarung verwendeten Ausdrücke haben dieselbe Bedeutung die ihnen in Artikel 1 des Abkommens gegeben wird.

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