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§ 19 BHV 2013

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Erfassung der Verrechnungsdaten der Zahlstellen

(§ 9 Abs. 3 Z 8 BHG 2013)

(§ 9 Abs. 3 Z 8 BHG 2013)

§ 19

Die von den Zahlstellen an die BHAG übermittelten Zahlstellenabrechnungen sind von der BHAG im HV-System zu erfassen (§ 9 Abs. 3 Z 8 BHG 2013). Bei Vorhandensein der technisch-organisatorischen Voraussetzungen bei der Zahlstelle kann die Erfassung der Zahlstellengebarung von der Zahlstelle direkt im HV-System erfolgen.

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