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Artikel 24 Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.6.2010

Artikel 24

Unterzeichnung

Dieses Protokoll liegt vom 21. bis zum 23. Mai 2003 in Kiew (Ukraine) anlässlich der Fünften Ministerkonferenz „Umwelt für Europa“ und danach bis zum 31. Dezember 2003 am Sitz der Vereinten Nationen in New York für alle Staaten, welche Mitglieder der Vereinten Nationen sind, und für Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration, die aus souveränen Staaten, welche Mitglieder der Vereinten Nationen sind, gebildet werden und denen ihre Mitgliedstaaten die Zuständigkeit für vom Protokoll erfasste Angelegenheiten, einschließlich der Zuständigkeit, über diese Angelegenheiten Verträge zu schließen, übertragen haben, zur Unterzeichnung auf.

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