§ 0
Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2007
Kurztitel
Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2007
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
17.06.2010
Index
27/01 Rechtsanwälte
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für das Jahr 2007
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 47 Abs. 5 Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 141/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2019
Gesetzesnummer
20006806
Dokumentnummer
NOR40118727
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