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Wissenschaftliche, technische Zusammenarbeit (Bulgarien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.3.1972

§ 0

Wissenschaftliche, technische Zusammenarbeit (Bulgarien)

Kurztitel

Wissenschaftliche, technische Zusammenarbeit (Bulgarien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 86/1972

Typ

Vertrag – Bulgarien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

19.03.1972

Unterzeichnungsdatum

17.04.1969

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER VOLKSREPUBLIK BULGARIEN ÜBER DIE WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT

StF: BGBl. Nr. 86/1972 (NR: GP XII RV 399 AB 514 S. 56. BR: S. 303.)

Sonstige Textteile

Nachdem das am 17. April 1969 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für soziale Verwaltung, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie, vom Bundesminister für Bauten und Technik, vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 9. November 1971

 

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Abkommen sind am 19. Jänner 1972 ausgetauscht worden; das Abkommen ist somit gemäß seinem Art. 8 am 19. März 1972 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Volksrepublik Bulgarien,

von dem Wunsch geleitet, die Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf wissenschaftlichem und technischem Gebiet zu entwickeln,

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

20006784

Dokumentnummer

NOR40117904

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