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Artikel 38 Weltpostverein – Weltpostvertrag (Bukarest 2004)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2006

Artikel 38

Inkrafttreten und Geltungsdauer des Vertrags

1. Dieser Vertrag tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft und gilt bis zum Inkrafttreten der Vertragswerke des nächsten Kongresses.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der Regierungen der Mitgliedsländer diesen Vertrag in einer Ausfertigung unterzeichnet, die beim Generaldirektor des Internationalen Büros hinterlegt wird. Eine Abschrift davon wird jeder Vertragspartei vom Internationalen Büro des Weltpostvereins übermittelt.

Geschehen zu Bukarest, am 5. Oktober 2004

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2020

Gesetzesnummer

20006773

Dokumentnummer

NOR40117672

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