Unterteilungen der Benützungsarten
§ 1
Benützungsarten nach § 10 Abs. 1 VermG werden in die im § 2 angeführten Nutzungen unterteilt. Die Nutzungen sind Informationen über den Naturzustand auf der Erdoberfläche. Rechtliche Zusatzinformationen gem. § 3 beschreiben Rechtszustände der Nutzungen.
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