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§ 1 BANU – V

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.5.2012

Unterteilungen der Benützungsarten

§ 1

Benützungsarten nach § 10 Abs. 1 VermG werden in die im § 2 angeführten Nutzungen unterteilt. Die Nutzungen sind Informationen über den Naturzustand auf der Erdoberfläche. Rechtliche Zusatzinformationen gem. § 3 beschreiben Rechtszustände der Nutzungen.

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