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§ 25 LVR 2010

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.3.2010

Verwendung von Signalen und Zeichen

§ 25

Die im Anhang A enthaltenen Signale und Zeichen sind für die dort bezeichneten Zwecke zu verwenden. Sie dürfen für keinen anderen Zweck verwendet werden. Andere Signale und Zeichen, die mit ihnen verwechselt werden könnten, dürfen nicht verwendet werden.

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