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§ 23 Museumsordnung für das Kunsthistorische Museum mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.12.2009

3. Teil

Schlussbestimmungen Verweisungen

§ 23

Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze oder auf andere Verordnungen eines Mitglieds der Bundesregierung verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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