§ 0
Feuchtgebiete als Lebensraum für Wasser- und Watvögel
Kurztitel
Feuchtgebiete als Lebensraum für Wasser- und Watvögel
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
23.09.2009
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung
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