Artikel 15
Urschrift
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Zuletzt aktualisiert am
22.06.2020
Gesetzesnummer
20006448
Dokumentnummer
NOR40110209
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