§ 5.
Wer einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für einen Wein mit der Bezeichnung „Leithaberg DAC“ stellt, hat dies dem Regionalen Weinkomitee Burgenland schriftlich (auch E-Mail oder Fax) mitzuteilen.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2023
Gesetzesnummer
20006414
Dokumentnummer
NOR40253617
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