Artikel 17
Geltungsdauer und Kündigung |
Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann mit einer Frist von sechs Monaten von jeder der Vertragsparteien gekündigt werden.
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2018
Gesetzesnummer
20006379
Dokumentnummer
NOR40108186
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