Artikel 11
Geltungsdauer von Zustimmungen |
Die schriftlichen Zustimmungen zur Sammelnotifizierung nach Artikel 9 in Verbindung mit Artikel 13 der Verordnung können für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren erteilt werden.
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2018
Gesetzesnummer
20006379
Dokumentnummer
NOR40108180
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