§ 1
(1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IMF) wird um 241,6 Millionen Sonderziehungsrechte (SDR) auf 2 113,9 Millionen SDR erhöht.
(2) Der zusätzliche Quotenanteil am IMF ist von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu übernehmen.
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