Verweisungen
§ 18
Verweisungen in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind, soweit nicht anderes bestimmt ist, als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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