§ 0
Lehrplan – Evangelischer Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen
Kurztitel
Lehrplan – Evangelischer Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen
Kundmachungsorgan
Typ
K
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
05.05.2009
Index
70/07 Schule und Kirche
Langtitel
Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen) sowie Änderungen von Bekanntmachungen in Verordnungen über die Lehrpläne der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen), der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und der Forstfachschule
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:
Anmerkung
1. Der Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen) wurde in Artikel 1 des BGBl. II Nr. 130/2009 kundgemacht.
2. Dokumentalistische Gliederung:
Anlage 1 = Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (ausgenommen Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe und Bildungsanstalten für Elementarpädagogik), einschließlich deren Sonderformen sowie an der Polytechnischen Schule und an Berufsschulen
Anlage 2 = Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an der Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe sowie an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik einschließlich deren Sonderformen
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
23.12.2019
Gesetzesnummer
20006276
Dokumentnummer
NOR30007115
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