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Anlage 5 EisbBBV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.6.2014

Anlage 5

Signale

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptsignal (§ 29)

2. Vorsignal (§ 30)

3. Schutzsignal (§ 31)

4. Geschwindigkeitsanzeiger (§ 32)

5. Geschwindigkeitsvoranzeiger (§ 33)

6. Gelbes Trapez (§ 34)

7. Signalnachahmer (§ 35)

8. Abstandstafel (§ 36)

9. Signal außer Betrieb (§ 37)

10. Ersatzsignal (§ 38)

11. Vorsichtssignal (§ 39)

12. Vorbeifahrt erlaubt (§ 40)

13. Kennzeichnung (§ 41)

14. Sperrsignale (§ 42)

15. Langsamfahrsignale (§ 43)

16. Oberleitungssignale (§ 44)

17. Weichensignale (§ 45)

18. Weichenüberwachungssignal (§ 46)

19. Weichenblockade (§ 47)

20. Weiche gesichert (§ 48)

21. Verschubsignal (§ 49)

22. Verschubhalttafel (§ 50)

23. Wartesignal (§ 51)

24. Hand – Verschubsignale (§ 52)

25. Akustische Signale (§ 53)

26. Bremsprobesignale (§ 54)

27. Abfertigungssignale (§ 55)

28. Zugsignale (§ 56)

29. Signale an Schienenfahrzeugen (§ 57)

30. Gefahrsignal (§ 58)

31. Sonstige Signale (§ 59)

32. Eisenbahnkreuzungsüberwachungssignal (EKÜS) (§ 60)

33. Sonstige Signale für Eisenbahnkreuzungen (§ 61)

Übergangssignale (§ 62)

34. Form – Hauptsignale (§ 63)

35. Form – Vorsignale (§ 64)

36. Schutzsignale ohne lotrechten weißen Streifen (§ 65)

37 Erlaubnissignal (§ 66)

38. Form – Verschubsignale (§ 67)

39. Sperrsignale (§ 68)

40. Weichensignale (§ 69)

1. Hauptsignal (§ 29)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Halt

Ein rotes Licht auf schwarzem Grund.

Halt für alle Fahrten.

 

Frei

Ein grünes Licht auf schwarzem Grund.

Der anschließende Gleisabschnitt darf von Zugfahrten befahren werden.

Das Hauptsignal kann mit einem Geschwindigkeitsanzeiger ergänzt sein.

Frei mit 60 km/h

Zwei grüne Lichter lotrecht untereinander auf schwarzem Grund.

Der anschließende Gleisabschnitt darf von Zugfahrten befahren werden, der anschließende Weichenbereich jedoch mit höchstens 60 km/h.

Das Hauptsignal kann mit einem Geschwindigkeitsanzeiger ergänzt sein.

Frei mit 40 km/h

Ein grünes und lotrecht darunter ein gelbes Licht auf schwarzem Grund.

Der anschließende Gleisabschnitt darf von Zugfahrten befahren werden, der anschließende Weichenbereich jedoch mit höchstens 40 km/h.

Das Hauptsignal kann mit einem Geschwindigkeitsanzeiger ergänzt sein.

2. Vorsignal (§ 30)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Vorsicht

Zwei gelbe Lichter waagrecht nebeneinander auf schwarzem Grund, das Signalschild kann weiß umrandet sein;

oder im Fall des § 30 Abs. 4 Z 4:

zwei gelbe Rückstrahlflächen waagrecht nebeneinander auf schwarzem Grund.

Am zugehörigen Hauptsignal ist „Halt“ zu erwarten.

Ankündigung eines haltzeigenden Schutzsignals oder Geschwindigkeitsanzeigers mit Herabsetzung der Geschwindigkeit; beträgt in diesem Fall die zulässige Geschwindigkeit am Standort des Vorsignals mehr als 40 km/h, ist das Signalschild dieses Vorsignals weiß umrandet.

Die Anwendung der gelben Rückstrahlflächen ist nur auf Nebenbahnen zulässig.

Hauptsignal Frei

Zwei grüne Lichter schräg nach rechts steigend auf schwarzem Grund.

Am zugehörigen Hauptsignal ist „Frei“ zu erwarten.

 

Hauptsignal Frei mit 60 km/h

Zwei grüne Lichter schräg nach rechts steigend und lotrecht über dem linken ein gelbes Licht auf schwarzem Grund.

Am zugehörigen Hauptsignal ist „Frei mit 60 km/h“ zu erwarten.

 

Hauptsignal Frei mit 40 km/h

Zwei gelbe Lichter waagrecht nebeneinander und lotrecht unter dem linken ein grünes Licht auf schwarzem Grund.

Am zugehörigen Hauptsignal ist „Frei mit 40 km/h“ zu erwarten.

 

3. Schutzsignal (§ 31)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Fahrverbot

Ein rotes Licht auf schwarzem Grund. Das Signalschild ist weiß umrandet, mit mittig lotrechtem weißen Streifen.

Halt für alle Fahrten.

 

Fahrverbot aufgehoben

Zwei weiße Lichter lotrecht untereinander auf schwarzem Grund. Das Signalschild ist weiß umrandet, mit mittig lotrechtem weißen Streifen.

Der anschließende Gleisabschnitt darf von Zugfahrten befahren werden.

Eine bestehende Geschwindigkeitsinformation kann durch das Schutzsignal alleine nicht geändert werden. Das Schutzsignal kann mit einem Geschwindigkeitsanzeiger ergänzt sein.

4. Geschwindigkeitsanzeiger (§ 32)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Geschwindigkeitsanzeiger

Lichtsignal: Eine weiß leuchtende Kennziffer auf schwarzem Grund.

Formsignal: Eine rückstrahlende weiße Kennziffer auf einer rechteckigen schwarzen Tafel mit weißem Rand.

Anzeige der zulässigen Geschwindigkeit von Zugfahrten im zugehörigen Weichenbereich mit 1/10 ihres Wertes.

 

5. Geschwindigkeitsvoranzeiger (§ 33)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Geschwindigkeitsvoranzeiger

Lichtsignal: Eine gelb leuchtende Kennziffer auf schwarzem Grund.

Formsignal: Eine rückstrahlende gelbe Kennziffer auf einer dreieckigen schwarzen Tafel mit gelbem Rand.

Ankündigung eines Geschwindigkeitsanzeigers mit gleicher Kennziffer.

 

6. Gelbes Trapez (§ 34)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Gelbes Trapez

Nicht rückstrahlendes gelbes Trapez.

Absicherung des Geschwindigkeitsvoranzeigers mit punktförmiger Zugbeeinflussung 1000 Hz.

 

7. Signalnachahmer (§ 35)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Hauptsignal zeigt Halt

Eine lotrechte Reihe weißer Lichter, an ihrem oberen Ende eine zweite waagrecht nach rechts auf schwarzem Grund.

Das zugehörige Hauptsignal zeigt „Halt“.

 
 

Eine lotrechte Reihe gelber Lichter, an ihrem oberen Ende eine zweite waagrecht nach rechts auf schwarzem Grund; das Signalschild ist gelb rückstrahlend umrandet.

Das zugehörige Hauptsignal zeigt „Halt“; am Standort des Signalnachahmers ist eine punktförmige Zugbeeinflussung 1000 Hz vorhanden.

 

Hauptsignal zeigt Frei

Eine lotrechte Reihe weißer Lichter, an ihrem oberen Ende eine zweite schräg aufwärts nach rechts auf schwarzem Grund.

Das zugehörige Hauptsignal zeigt „Frei“.

 

Hauptsignal zeigt Frei mit Geschwindigkeitsbeschränkung

Eine lotrechte Reihe weißer Lichter, an ihrem oberen Ende eine zweite schräg abwärts nach rechts auf schwarzem Grund.

Das zugehörige Hauptsignal zeigt „Frei mit 60 km/h oder „Frei mit 40 km/h“.

 

8. Abstandstafel (§ 36)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Abstandstafel

Eine senkrecht stehende, rechteckige weiße Tafel mit einem oder mehreren nach rechts ansteigenden schwarzen Streifen, deren Anzahl in der Fahrtrichtung abnimmt.

Ankündigung eines Vorsignals.

 

9. Signal außer Betrieb (§ 37)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Signal außer Betrieb

Ein liegendes rückstrahlendes weißes Kreuz mit schwarzem Rand.

Das Signal kennzeichnet Haupt-, Vor-, Schutz- und EK – Überwachungs-signale, die außer Betrieb sind.

 

10. Ersatzsignal (§ 38)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Ersatzsignal

Ein weißes Blinklicht.

Erlaubnis für Zugfahrten zur Vorbeifahrt an einem untauglichen Haupt- oder Schutzsignal mit höchstens 40 km/h. Der anschließende Gleisabschnitt darf befahren werden, ein anschließender Weichenbereich jedoch mit höchstens 40 km/h.

 

11. Vorsichtssignal (§ 39)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Vorsichtssignal

Ein rotes Blinklicht.

Das Signal hat die gleiche Bedeutung wie das Ersatzsignal, zusätzlich sind bis zum nächsten Haupt- oder Schutzsignal die Bestimmungen des Fahrens auf Sicht einzuhalten.

 

12. Vorbeifahrt erlaubt (§ 40)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Vorbeifahrt erlaubt

Tagsignal: Lotrechtes Auf- und Abwärtsbewegen der roten Signalfahne.

Nachtsignal: Lotrechtes Auf- und Abwärtsbewegen der Handlaterne mit weißem Licht.

Erlaubnis für Zugfahrten zur Vorbeifahrt an einem untauglichen Haupt- oder Schutzsignal mit höchstens 40 km/h. Der anschließende Gleisabschnitt darf befahren werden, ein anschließender Weichenbereich jedoch mit höchstens 40 km/h.

Die Signalabgabe hat am Standort des untauglichen Signals, bei örtlich ungünstigen Sichtverhältnissen seitlich in Höhe des untauglichen Signals zu erfolgen. Das Signal ist unausgesetzt so lange zu geben, bis das führende Triebfahrzeug am Signalgeber vorbeigefahren ist.

13. Kennzeichnung (§ 41)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Kennzeichnung

Eine senkrecht stehende rechteckige Tafel mit rückstrahlender weiß-rot-weißer Kennzeichnung.

Kennzeichnung des Standorts eines Haupt- oder Schutzsignals.

 

14. Sperrsignale (§ 42)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Weiterfahrt verboten

Ein weißer rückstrahlender Kreisring auf schwarzem Grund.

Weiterfahrt verboten.

 

Weiterfahrt erlaubt

Ein lotrechtes, weißes rückstrahlendes Rechteck auf schwarzem Grund.

Weiterfahrt erlaubt.

 

15. Langsamfahrsignale (§ 43)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Ankündigungssignal

Eine schwarze Kennziffer auf einer auf der Spitze stehenden dreieckigen rückstrahlenden gelben Tafel mit weißem Rand.

Bei beschränkten Raumverhältnissen kann die Dreieckspitze nach oben zeigen.

Ankündigung eines Anfangssignals mit gleicher Kennziffer.

 

Anfangssignal

Eine schwarze Kennziffer auf einer rechteckigen rückstrahlenden gelben Tafel mit weißem Rand.

Beginn einer Langsamfahrstelle und Anzeige der zulässigen Geschwindigkeit mit 1/10 ihres Wertes.

 

Endsignal

Ein schwarzes E auf einer rechteckigen rückstrahlenden weißen Tafel.

Ende einer Langsamfahrstelle.

 

16. Oberleitungssignale (§ 44)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Ankündigung Hauptschalter aus

Zwei senkrechte weiße Rechtecke, waagrecht nebeneinander angeordnet, in einem auf der Spitze stehenden blauen Quadrat mit einem schwarzen und weißen Rahmen.

Ankündigung, dass der Hauptschalter auszuschalten ist.

 

Hauptschalter aus

Ein unterbrochenes weißes U in einem auf der Spitze stehenden blauen Quadrat mit einem schwarzen und weißen Rahmen.

Der Hauptschalter ist auszuschalten.

Für die Beachtung des Signals ist die Position der angehobenen Stromabnehmer beim Zug maßgeblich.

Hauptschalter ein

Ein weißes U in einem auf der Spitze stehenden blauen Quadrat mit einem schwarzen und weißen Rahmen.

Der Hauptschalter darf wieder eingeschaltet werden.

Für die Beachtung des Signals ist die Position der angehobenen Stromabnehmer beim Zug maßgeblich.

Ankündigung Stromabnehmer tief

Zwei in der Höhe gegeneinander versetzte waagrechte weiße Streifen in einem auf der Spitze stehenden blauen Quadrat mit einem schwarzen und weißen Rahmen.

Ankündigung, dass die Stromabnehmer zu senken sind.

 

Stromabnehmer tief

Ein waagrechter weißer Streifen in einem auf der Spitze stehenden blauen Quadrat mit einem schwarzen und weißen Rahmen.

Die Stromabnehmer sind zu senken.

Für die Beachtung des Signals ist die Position der angehobenen Stromabnehmer beim Zug maßgeblich.

Stromabnehmer hoch

Ein lotrechter weißer Streifen in einem auf der Spitze stehenden blauen Quadrat mit einem schwarzen und weißen Rahmen.

Die Stromabnehmer dürfen wieder angehoben werden.

Für die Beachtung des Signals ist die Position der angehobenen Stromabnehmer beim Zug maßgeblich.

Halt für Fahrzeuge mit angehobenem Stromabnehmer

Ein auf der Spitze stehendes weißes Quadrat mit einem abgesetzten weißen quadratischen Rahmen in einem auf der Spitze stehenden blauen Quadrat mit einem schwarzen und weißen Rahmen.

Kennzeichnung jener Stelle, ab der Fahrten für Schienenfahrzeuge mit angehobenem Stromabnehmer verboten sind.

Für die Beachtung des Signals ist die Position der angehobenen Stromabnehmer beim Zug maßgeblich.

Zusatzpfeil

Ein weißer Pfeil auf blauem Grund, senkrecht nach oben oder waagrecht nach links oder rechts zeigend.

Kennzeichnung der Richtung jenes Gleises einer Gleisverzweigung, die von Schienenfahrzeugen mit angehobenem Stromabnehmer nicht befahren werden darf.

 

17. Weichensignale (§ 45)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Nach rechts

Ein nach rechts zeigender rückstrahlender weißer Pfeil auf schwarzem Grund.

Stellung zur Fahrt in den rechten Strang.

Verwendung bei einfachen Weichen, Innenbogenweichen und einfachen Kreuzungsweichen für die Fahrt gegen die Spitze.

Nach links

Ein nach links zeigender rückstrahlender weißer Pfeil auf schwarzem Grund.

Stellung zur Fahrt in den linken Strang.

Verwendung bei einfachen Weichen, Innenbogenweichen und einfachen Kreuzungsweichen für die Fahrt gegen die Spitze.

Von rechts

Ein nach links zeigender rückstrahlender weißer Pfeil in einem abgesetzten rückstrahlenden weißen Kreisring auf schwarzem Grund.

Stellung zur Fahrt aus dem rechten Strang.

Verwendung bei einfachen Weichen, Innenbogenweichen und einfachen Kreuzungsweichen für die Fahrt nach der Spitze.

Von links

Ein nach rechts zeigender rückstrahlender weißer Pfeil in einem abgesetzten rückstrahlenden weißen Kreisring auf schwarzem Grund.

Stellung zur Fahrt aus dem linken Strang.

Verwendung bei einfachen Weichen, Innenbogenweichen und einfachen Kreuzungsweichen für die Fahrt nach der Spitze.

Von links nach rechts

Ein weißer rückstrahlender Pfeil auf schwarzem Grund bildet eine von links nach rechts steigende Linie.

Die doppelte Kreuzungsweiche befindet sich in Stellung zur Fahrt von links nach rechts.

 

Von rechts nach links

Ein weißer rückstrahlender Pfeil auf schwarzem Grund bildet eine von rechts nach links steigende Linie.

Die doppelte Kreuzungsweiche befindet sich in Stellung zur Fahrt von rechts nach links.

 

Von links nach links

Ein weißer rückstrahlender Pfeil auf schwarzem Grund bildet einen nach links geöffneten Winkel.

Die doppelte Kreuzungsweiche befindet sich in Stellung zur Fahrt von links nach links.

 

Von rechts nach rechts

Ein weißer rückstrahlender Pfeil auf schwarzem Grund bildet einen nach rechts geöffneten Winkel.

Die doppelte Kreuzungsweiche befindet sich in Stellung zur Fahrt von rechts nach rechts.

 

18. Weichenüberwachungssignal (§ 46)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Rückfallweiche befahren erlaubt

Ein blaues Licht auf einer schwarzen quadratischen Tafel mit gelb rückstrahlendem Rand unterhalb der Trapeztafel. oder an einem schwarz und weiß schräg gestreiften Pflock.

Anzeige der Grundstellung aller gegen die Spitze befahrenen Rückfallweichen dieser Betriebsstelle.

Anwendung nur auf Nebenbahnen zulässig.

Rückfallweiche befahren nicht erlaubt

Eine schwarze quadratische Tafel mit einem gelb rückstrahlenden Rand unterhalb der Trapeztafel oder an einem schwarz und weiß schräg gestreiften Pflock.

Spätestens vor der ersten gegen die Spitze befahrenen Rückfallweiche dieser Betriebsstelle ist anzuhalten. Die richtige Stellung der gegen die Spitze befahrenen Rückfallweichen dieser Betriebsstelle ist entsprechend den Vorgaben des Eisenbahninfrastruktur-unternehmens zu prüfen.

Anwendung nur auf Nebenbahnen zulässig.

19. Weichenblockade (§ 47)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Weichenblockade

Ein liegendes blaues Rechteck mit eingefügtem weißen Rahmen.

Anzeige der gesicherten Endlage dieser Weiche.

Die Stellung der Weiche wird durch den Weichensignalkörper angezeigt.

Anwendung nur auf Nebenbahnen zulässig.

20. Weiche gesichert (§ 48)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Weiche gesichert

Ein liegendes rückstrahlendes blaues Rechteck mit weißem Rand, weißer Weichennummer und mit einem seitlich angefügten rückstrahlenden blauen Quadrat mit einem nach links oder rechts zeigenden weißen Dreieck.

Anzeige der gesicherten Endlage dieser Weiche gegen die Spitze. Die Spitze des Dreiecks zeigt die Stellung der Weiche an.

 

21. Verschubsignal (§ 49)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Verschubverbot

Lichtsignal: Zwei weiße Lichter waagrecht nebeneinander auf schwarzem Grund.

Halt für Verschubfahrten.

 

Verschubverbot aufgehoben

Lichtsignal: Zwei weiße Lichter schräg nach rechts steigend auf schwarzem Grund.

Formsignal: Zwei rückstrahlende weiße Punkte schräg nach rechts steigend auf schwarzem Grund.

Zustimmung zur Verschubfahrt, ausgenommen bei Verschubsignalen mit Verschubsignalzusatz.

Bei Verschubsignalen am Standort eines Hauptsignals leuchtet der Begriff „Halt“ des Hauptsignals weiterhin. Bei Verschubsignalen am Standort eines Schutzsignals leuchtet der Begriff „Fahrverbot“ des Schutzsignals weiterhin.

Verschubsignal-zusatz

Ein rückstrahlendes gleichseitiges weißes Dreieck mit nach unten zeigender Spitze rechts unten am Signalschild des Verschubsignals.

Unabhängig von der Stellung des Verschubsignals darf nicht über eine vom Eisenbahninfrastruktur-unternehmen gesondert festgelegte Stelle (Grenzmarke, Weichenspitze) hinaus verschoben werden.

 

22. Verschubhalttafel (§ 50)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Verschubhalttafel

Eine oben halbkreisförmig abgerundete weiße Tafel mit schwarzer Aufschrift „Halt für Verschubfahrten“.

Halt für Verschubfahrten.

 

23. Wartesignal (§ 51)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Wartesignal

Ein gelbes W mit schwarzem Rand.

Halt für Verschubfahrten.

Zum Beginn oder zur Fortsetzung einer Verschubfahrt ist eine Zustimmung erforderlich.

Der Mitarbeiter an der Spitze ist vor jedem Vorbeifahren an diesem Signal gesondert zu verständigen.

24. Hand – Verschubsignale (§ 52)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Wegfahren

Tagsignal: Lotrechtes Auf- und Abwärtsbewegen der roten Signalfahne.

Nachtsignal: Lotrechtes Auf- und Abwärtsbewegen der Handlaterne mit weißem Licht.

Erforderlichenfalls gleichzeitig ein langer Pfiff mit der Signalpfeife.

Die Verschubfahrt ist in Richtung vom Signalgeber weg zu beginnen oder fortzusetzen.

 

Herkommen

Tagsignal: Waagrechtes Hin- und Herbewegen der roten Signalfahne.

Nachtsignal: Waagrechtes Hin- und Herbewegen der Handlaterne mit weißem Licht.

Erforderlichenfalls gleichzeitig zwei lange Pfiffe mit der Signalpfeife.

Die Verschubfahrt ist in Richtung zum Signalgeber hin zu beginnen oder fortzusetzen.

 

Langsamer

Tagsignal: Schräges Hochhalten der roten Signalfahne.

Nachtsignal: Schräges Hochhalten der Handlaterne mit weißem Licht.

Erforderlichenfalls gleichzeitig mehrere lange Pfiffe mit der Signalpfeife.

Die Geschwindigkeit der Verschubfahrt ist kontinuierlich zu verringern.

 

Aufdrücken

Tagsignal: Heben beider Arme nach vorne in Schulterhöhe und wiederholtes Annähern der Hände, wobei in einer Hand die rote Signalfahne gehalten wird.

Nachtsignal: Heben beider Arme nach vorne in Schulterhöhe und wiederholtes Annähern der Hände, wobei in einer Hand die Handlaterne mit weißem Licht gehalten wird.

Erforderlichenfalls gleichzeitig zwei kurze Pfiffe mit der Signalpfeife.

Die Verschubfahrt ist geringfügig in Richtung zum Signalgeber hin zu bewegen.

Dient zur eventuell notwendigen Unterstützung beim Kuppeln.

Abstoßen

Tagsignal: Zweimaliges waagrechtes Bewegen der roten Signalfahne vom Körper nach außen sowie eine schnelle Bewegung von oben nach unten.

Nachtsignal: Zweimaliges waagrechtes Bewegen der Handlaterne mit weißem Licht vom Körper nach außen sowie eine schnelle Bewegung von oben nach unten.

Erforderlichenfalls gleichzeitig zwei lange Pfiffe und ein kurzer Pfiff mit der Signalpfeife.

Die Abstoßbewegung ist in Richtung zum Signalgeber hin zu beginnen.

 

Verschubhalt

Tagsignal: Schwingen der roten Signalfahne im Kreis.

Nachtsignal: Schwingen der Handlaterne mit weißem Licht im Kreis.

Erforderlichenfalls gleichzeitig drei kurze Pfiffe mit der Signalpfeife.

Die Verschubfahrt ist anzuhalten.

 

25. Akustische Signale (§ 53)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Weiche darf umgestellt werden

Zwei kurze Töne mit der Triebfahrzeugpfeife oder einer gleichwertigen Einrichtung.

Die vereinbarte Weiche ist freigefahren und darf umgestellt werden.

Das Signal wird über Auftrag des Verschubleiters gegeben. Bei Verschub ohne Verschubmannschaft ist kein gesonderter Auftrag erforderlich.

Weiche ist umgestellt

Ein kurzer Ton mit dem Signalhorn.

Die vereinbarte Weiche ist umgestellt.

 

Achtung

Ein langer Ton mit der Triebfahrzeugpfeife oder einer gleichwertigen Einrichtung.

Warnung von Personen oder Erregen von Aufmerksamkeit.

 

Bremsen

Drei kurze Töne schnell nacheinander mit der Triebfahrzeugpfeife oder einer gleichwertigen Einrichtung.

Die Bremsen sind anzulegen.

 

Lösen

Ein langer und zwei kurze Töne mit der Triebfahrzeugpfeife oder einer gleichwertigen Einrichtung.

Die Bremsen sind zu lösen.

 

26. Bremsprobesignale (§ 54)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Bremsen anlegen

Lichtsignal: Ein weißes Licht auf schwarzem Grund.

Handsignal – Tagsignal: Schließen beider Hände über dem Kopf.

Handsignal – Nachtsignal: Wiederholtes Heben der Handlaterne mit weißem Licht in einem nach außen gerichteten Halbkreis und rasches lotrechtes Senken

oder ein Schlag auf die Pufferscheibe.

Die Bremsen sind anzulegen.

 

Bremsen lösen

Lichtsignal: Zwei weiße Lichter lotrecht untereinander auf schwarzem Grund.

Handsignal – Tagsignal: Wiederholtes Hin- und Herschwingen einer Hand über dem Kopf im Halbkreis.

Handsignal – Nachtsignal: Wiederholtes Hin- und Herschwingen der Handlaterne mit weißem Licht über dem Kopf im Halbkreis

oder zwei Schläge auf die Pufferscheibe.

Die Bremsen sind zu lösen.

 

Bremsprobe beendet

Lichtsignal: Drei weiße Lichter lotrecht untereinander auf schwarzem Grund.

Handsignal – Tagsignal: Lotrechtes Hochhalten eines Armes.

Handsignal – Nachtsignal: Lotrechtes Hochhalten der Handlaterne mit weißem Licht

oder drei Schläge auf die Pufferscheibe.

Anzeige der beendeten Bremsprobe.

 

27. Abfertigungssignale (§ 55)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Zustimmung

Ein weiß leuchtendes Z auf schwarzem Grund.

Die Zustimmung zur Abfahrt ist auf diesem Bahnsteig oder Bahnsteigabschnitt erteilt.

 

Zustimmung entfällt

Ein weißes Z in einem schwarzen Rechteck mit weißem Rand und einer roten Linie von links oben nach rechts unten.

Die Zustimmung zur Abfahrt entfällt auf diesem Bahnsteig oder Bahnsteigabschnitt.

 

Zustimmung vermitteln

Ein weißes Z und darunter ein weißes Vm in einem schwarzen Rechteck mit weißem Rand.

Die Zustimmung zur Abfahrt auf diesem Bahnsteig oder Bahnsteigabschnitt ist dem Triebfahrzeugführer durch einen Zugbegleiter zu vermitteln.

 

Abfahrbereit

Tagsignal: Hochheben eines Armes.

Nachtsignal: Hochheben der Handlaterne mit weißem Licht.

Anzeige der Abfahrbereitschaft.

 

Fertig

Tagsignal: Lotrechtes Hochhalten und geringfügiges Hin- und Herschwenken einer runden weißen Scheibe mit blauem Rand.

Nachtsignal: Lotrechts Hochhalten und geringfügiges Hin- und Herschwenken eines blauen Lichts.

Die Bereitschaft zur Abfahrt durch die Zugmannschaft ist hergestellt.

 

Abfahren erlaubt

Ein grünes Blinklicht auf schwarzem Grund.

Die Zustimmung zur Abfahrt ist erteilt und die Bereitschaft zur Abfahrt des Zuges durch die Zugmannschaft ist hergestellt.

 

28. Zugsignale (§ 56)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Spitzensignal

Drei weiße Lichter in Form eines gleichschenkeligen Dreiecks mit nach oben gerichteter Spitze.

Kennzeichnung des ersten Schienenfahrzeuges einer Zugfahrt.

Kennzeichnung verschiebender Triebfahrzeuge.

 

Schlusssignal

Lichtsignal: Mindestens ein rotes Licht.

Formsignal: Mindestens ein weißes rückstrahlendes Schild mit rot rückstrahlender Kennzeichnung.

Kennzeichnung des letzten Schienenfahrzeuges einer Zugfahrt.

 

29. Signale an Schienenfahrzeugen (§ 57)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Wagen besetzt

An jeder Längsseite eine seitwärts über den Wagen hinausragende gelbe Fahne oder gelbe Tafel.

Gekennzeichnete Schienenfahrzeuge oder Schienenfahrzeuggruppen sind mit Personen besetzt.

 

Fahrzeug darf nicht bewegt werden

An jeder Längsseite eine seitwärts über das Schienenfahrzeug hinausragende rote Fahne oder rote Tafel.

Gekennzeichnete Schienenfahrzeuge oder Schienenfahrzeuggruppen dürfen nicht bewegt werden, es darf auch nicht angefahren werden.

 

An die Vorheizanlage angeschlossen

Ein weißer Blitzpfeil in einem blauen Quadrat mit einem schwarzen und weißen Rahmen.

Gekennzeichnete Schienenfahrzeuge oder Schienenfahrzeuggruppen sind an die Vorheizanlage angeschlossen und dürfen nicht bewegt werden, es darf auch nicht angefahren werden.

 

30. Gefahrsignal (§ 58)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Gefahrsignal

Drei kurze Töne mehrmals hintereinander, wenn möglich mit einer Triebfahrzeugpfeife.

Tagsignal: Schwingen der Signalfahne, eines Gegenstandes, eines Armes im Kreis.

Nachtsignal: Schwingen möglichst eines roten Lichtes im Kreis.

Die ist Fahrt so rasch wie möglich zum Stillstand zu bringen.

Steht eine Triebfahrzeugpfeife nicht zur Verfügung, ist das Signal sichtbar und wenn möglich auch hörbar möglichst weit vor der Gefahrenstelle zu geben.

31. Sonstige Signale (§ 59)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Haltscheibe

Eine liegende rechteckige rückstrahlende rote Tafel mit weißem Rand.

Halt für alle Fahrten.

 

Signalhinweis

Eine liegende rechteckige weiße Tafel mit einem roten Dreieck; die Dreieckspitze zeigt zum Signal.

Das zugehörige Haupt-, Schutz-, Vor- oder Verschubsignal ist nicht auf der vorgeschriebenen Seite aufgestellt.

 

Richtungspfeil

Ein rückstrahlender weißer Pfeil auf einer liegenden rechteckigen schwarzen Tafel.

Zeigt an, für welches Gleis das zugehörige Signal gilt.

 

Trapeztafel

Eine weiße trapezförmige Tafel mit schwarzem Rand an einem schwarz und weiß schräg gestreiften Pflock.

Kennzeichnung jener Stelle, an der nach Erhalt eines entsprechenden Auftrages vor einer Betriebsstelle anzuhalten ist.

Anwendung nur auf Nebenbahnen zulässig.

Kommen

Hörbares Signal: Ein langer, ein kurzer und ein langer Ton mit der Triebfahrzeugpfeife oder einer gleichwertigen Einrichtung.

Lichtsignal: Ein langes, ein kurzes und ein langes Aufleuchten eines weißen Lichtes an der Trapeztafel.

Auftrag zur Vorbeifahrt einer vor der Trapeztafel haltenden Zugfahrt.

Das hörbare Signal kann auch verwendet werden, um Mitarbeiter herbeizurufen.

Anwendung nur auf Nebenbahnen zulässig.

Kreuztafel

Eine liegende sechseckige weiße Tafel mit liegendem schwarzen Kreuz an einem schwarz und weiß schräg gestreiften Pflock.

Das Signal kann im oberen Dreieck mit einer blauen Rückstrahlfläche ergänzt sein.

Annäherung an eine Trapeztafel.

Ist das Signal mit einer blauen Rückstrahlfläche ergänzt, kündigt es zusätzlich ein Weichen-überwachungssignal an.

Anwendung nur auf Nebenbahnen zulässig.

Haltepunkt

Lichtsignal: Ein weiß leuchtendes H auf einer rechteckigen schwarzen Tafel mit .

Formsignal: Ein weißes H auf einer rechteckigen schwarzen Tafel.

Haltepunkt für planmäßig haltende personenbefördernde Züge.

 

Fahrwegende

Ein rotes rückstrahlendes E auf einer rechteckigen rückstrahlenden weißen Tafel.

Ende des Einfahrgleises, wenn dafür weder ein Haupt- noch ein Schutzsignal oder bei Einfahrten in Stumpfgleise ein Sperrsignal errichtet ist.

 

Haltestellentafel

Eine liegende rechteckige weiße Tafel mit drei nach rechts steigenden schwarzen Streifen.

Ankündigung einer Haltestelle.

 

Grenzmarke

Ein liegender weißer Balken mit schwarzen Enden.

In Mattengleisen kann ein entsprechender Anstrich oder eine entsprechende Einfärbung oder können zwei Metallscheiben nebeneinander angebracht werden.

Kennzeichnung jener Stelle, ab der Bewegungen auf dem Nachbargleis behindert sowie Personen gefährdet werden können.

 

Markierte Grenzmarke

Eine mittig rote Markierung der Grenzmarke.

In Mattengleisen kann ein entsprechender Anstrich oder eine entsprechende Einfärbung oder eine dritte Metallscheibe angebracht werden.

Der erforderliche Sicherheitsabstand zwischen den am weitesten ausladenden Teilen abgestellter Schienenfahrzeuge ist nicht gewährleistet.

 

Dienstruhe

Ein liegendes rückstrahlendes gelbes Kreuz mit weißem Rand.

Kennzeichnung eines Haupt- oder Schutzsignals einer Betriebsstelle mit Dienstruhe mit planmäßigem Zugverkehr und Erlaubnis zur Vorbeifahrt mit höchstens 40 km/h.

 
 

Ein liegendes rückstrahlendes gelbes Kreuz auf einer quadratischen weißen Tafel.

Kennzeichnung einer Betriebsstelle mit Dienstruhe mit planmäßigem Zugverkehr.

 

Geschwindigkeitstafel

Eine rote Kennziffer auf einer quadratischen rückstrahlenden weißen Tafel mit rotem Rand

erforderlichenfalls bis einschließlich 95 km/h.

Anzeige der örtlich zulässigen Geschwindigkeit mit 1/10 ihres Wertes..

 

Ankündigungstafel

Eine rote Kennziffer in einer auf der Spitze stehenden dreieckigen rückstrahlende weißen Tafel mit rotem Rand

erforderlichenfalls bis einschließlich 95 km/h.

Bei beschränkten Raumverhältnissen kann die Spitze nach oben zeigen.

Ankündigung einer Änderung der örtlich zulässigen Geschwindigkeit mit 1/10 ihres Wertes.

 

NBÜ-Bereich

Zwei orange rückstrahlende waagrechte Streifen untereinander.

Kennzeichnung eines NBÜ-Bereiches.

 

32. Eisenbahnkreuzungsüberwachungssignal (EKÜS) (§ 60)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

EK befahren erlaubt

Ein gelbes Blinklicht auf schwarzer quadratischer Tafel.

Die EK darf befahren werden.

Die Anbringung der Mastkennzeichnung sowie erforderlichenfalls einer gelben Rückstrahlfläche oder eines gelben Signalgebers ist in § 89 (Triebfahrzeugführer-überwachung) der EisbKrV geregelt.

EK befahren nicht erlaubt

Eine schwarze quadratische Tafel.

Die EK darf nicht befahren werden, vor der EK ist anzuhalten.

Die Anbringung der Mastkennzeichnung sowie erforderlichenfalls einer gelben Rückstrahlfläche oder eines gelben Signalgebers ist in § 89 (Triebfahrzeugführer-überwachung) der EisbKrV geregelt.

33. Sonstige Signale für Eisenbahnkreuzungen (§ 61)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

EK Gruppe Anfang

Eine rechteckige weiße rückstrahlende Tafel mit schwarzer Aufschrift „EK“ und vorangesetzter schwarzer Ziffer zur Angabe der Anzahl der EKen.

Das EKÜS gilt für die angegebene Anzahl von EKen.

Das Signal wird nur in Zusammenhang mit EKÜS verwendet, die für mehrere EKen gelten.

EK Gruppe Ende

Eine rechteckige weiße rückstrahlende Tafel mit schwarzer Aufschrift „EK“ mit diagonal von links nach rechts steigender roten Durchstreichung.

Ende des Bereiches, für den das zuletzt angetroffene EKÜS gilt.

Das Signal wird nur in Zusammenhang mit EKÜS verwendet, die für mehrere EKen gelten.

Pfeiftafel

(Pfeifpflock)

Eine senkrecht stehende, rechteckige, rückstrahlende, abwechselnd waagrecht rot und weiß gestreifte Tafel mit roter Spitze.

Ab dem Signal ist bis zum Erreichen der nicht technisch gesicherten EK wiederholt, jedoch mindestens drei Mal Signal „Achtung“ zu geben.

Weitere Bestimmungen über die Abgabe des Signals Achtung in Zusammenhang mit dem Signal „Pfeiftafel“ sind im § 58 der EisbKrV enthalten.

Gruppenpfeiftafel

(Gruppenpfeifpflock)

Eine senkrecht stehende, rechteckige, rückstrahlende abwechselnd waagrecht rot und weiß gestreifte Tafel, die am oberen Ende zwei nach rechts steigende schwarze Streifen auf weißem Grund trägt.

Ab dem Signal ist bis zum Erreichen der ersten nicht technisch gesicherten EK wiederholt, jedoch mindestens drei Mal, und anschließend fortgesetzt bis zum Erreichen Signals „Pfeifende“ Signal „Achtung“ zu geben.

Weitere Bestimmungen über die Abgabe des Signals Achtung in Zusammenhang mit dem Signal „Pfeiftafel“ sind im § 59 der EisbKrV enthalten.

Pfeifende

(Endpflock)

Eine senkrecht stehende, rechteckige, rückstrahlende, weiße, am oberen Ende rot gestrichene Tafel.

Ende des Bereiches, in dem auf Grund einer Gruppenpfeiftafel Signal „Achtung“ zu geben ist.

 

Schaltstellentafel

(Schaltstellen-pflock)

Eine senkrecht stehende, rechteckige, abwechselnd waagrecht schwarz und weiß gestreifte Tafel mit weißer Spitze.

Die kilometrische Lage der EK ist am Signal angeschrieben.

Kennzeichnung der Einschaltstelle von Schranken- oder Lichtzeichenanlagen.

Das Anhalten auf der Einschaltstelle ist zu vermeiden.

Rautentafel

Vier auf den Spitzen übereinander stehende weiße rückstrahlende Rauten in einer rechteckigen senkrecht stehenden schwarzen Tafel.

Ankündigung eines auf Bremsweglänge aufgestellten EKÜS.

 

Übergangssignale (§ 62)

34. Form – Hauptsignal (§ 63)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Halt

Ein rückstrahlender weißer Signalarm mit rotem Rand zeigt waagrecht nach rechts.

Halt für alle Fahrten.

 

Frei

Ein rückstrahlender weißer Signalarm mit rotem Rand zeigt schräg nach rechts aufwärts.

Der anschließende Gleisabschnitt darf von Zugfahrten mit Fahrplangeschwindigkeit befahren werden.

Das Hauptsignal kann mit einem Geschwindigkeits-anzeiger ergänzt sein.

Frei mit 40 km/h

Zwei rückstrahlende weiße Signalarme mit rotem Rand zeigen schräg nach rechts aufwärts.

Der anschließende Gleisabschnitt darf von Zugfahrten befahren werden, der anschließende Weichenbereich jedoch mit höchstens 40 km/h.

Das Hauptsignal kann mit einem Geschwindigkeits-anzeiger ergänzt sein.

35. Form – Vorsignal (§ 64)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Vorsicht

Eine runde rückstrahlende gelbe Scheibe mit schwarzem und rückstrahlendem weißen Rand.

Am zugehörigen Hauptsignal ist „Halt“ oder „Frei mit 40 km/h“ zu erwarten. Bei Einfahrvorsignalen auch Auftrag zum außerplanmäßigen Anhalten und / oder zum vorzeitigen Anhalten.

 

Hauptsignal Frei

Ein waagrechter rückstrahlender grüner Balken mit rückstrahlenden weißen Enden.

Am zugehörigen Hauptsignal ist „Frei“ – bei schriftlicher Verständigung der Zugfahrt auch „Frei mit 40 km/h – zu erwarten.

 

36. Schutzsignal ohne lotrechten weißen Streifen (§ 65)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Fahrverbot

Ein rotes Licht auf schwarzem Grund, das Signalschild ist weiß umrandet.

Halt für alle Fahrten.

 

Fahrverbot aufgehoben

Zwei weiße Lichter lotrecht untereinander auf schwarzem Grund, das Signalschild ist weiß umrandet.

Der anschließende Gleisabschnitt darf befahren werden.

Eine bestehende Geschwindigkeits-information kann durch das Schutzsignal alleine nicht geändert werden. Das Schutzsignal kann mit einem Geschwindigkeits-anzeiger ergänzt sein.

37. Erlaubnissignal (§ 66)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Erlaubnissignal

Ein lotrechter weiß leuchtender Balken auf schwarzem Grund der gegebenenfalls durch einen oder zwei weiß leuchtende Punkte ergänzt wird.

Anzeige durch einen weiß leuchtenden Balken, für welches Hauptgleis die Freistellung eines Gruppenhauptsignals gilt; die weiß leuchtenden Punkte symbolisieren Hauptgleise, für welche die Freistellung nicht gilt.

Anwendung nur auf Nebenbahnen zulässig.

38. Form – Verschubsignal (§ 67)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Verschubverbot

Tagsignal: Eine weiße Kreisfläche auf schwarzem Grund, die durch einen waagrechten schwarzen Balken unterbrochen ist.

Nachtsignal: Eine ausgeleuchtete weiße Kreisfläche auf schwarzem Grund, die durch einen waagrechten schwarzen Balken unterbrochen ist.

Halt für Verschubfahrten

 

Verschubverbot aufgehoben

Tagsignal: Eine weiße Kreisfläche auf schwarzem Grund, die durch einen schräg nach rechts aufwärts zeigenden schwarzen Balken unterbrochen ist.

Nachtsignal: Eine ausgeleuchtete weiße Kreisfläche auf schwarzem Grund, die durch einen schräg nach rechts aufwärts zeigenden schwarzen Balken unterbrochen ist.

Zustimmung zur Verschubfahrt, ausgenommen bei Verschubsignalen mit Verschubsignalzusatz.

 

39. Sperrsignal (§ 68)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Weiterfahrt verboten

Ein weißer, nicht rückstrahlender Kreisring auf schwarzem Grund.

Weiterfahrt verboten.

 

40. Weichensignale (§ 69)

Bezeichnung

Beschreibung

Bedeutung

Erläuterung

Gerade

Ein lotrechtes rückstrahlendes oder nicht rückstrahlendes weißes Rechteck auf schwarzem Grund.

Weichenstellung zur Fahrt in die Gerade / aus der Geraden.

Verwendung bei einfachen Weichen und einfachen Kreuzungsweichen – ausgenommen Außenbogenweichen – für die Fahrt in die Gerade / aus der Geraden, bei Innenbogenweichen in den / aus dem schwächer gekrümmten Zweig.

In die Ablenkung

Ein rückstrahlender oder nicht rückstrahlender weißer Streifen auf schwarzem Grund zeigt entsprechend der Ablenkung schräg nach rechts oder links aufwärts.

Weichenstellung zur Fahrt in die Ablenkung.

Verwendung für die Fahrt gegen die Spitze in die Ablenkung, bei Innenbogenweichen in den stärker gekrümmten Zweig, verwendet.

Aus der Ablenkung

Eine rückstrahlende oder nicht rückstrahlende weiße Kreisfläche auf schwarzem Grund.

Weichenstellung zur Fahrt aus der Ablenkung.

Verwendung für die Fahrt nach der Spitze aus der Ablenkung, bei Innenbogenweichen aus dem stärker gekrümmten Zweig.

Aus dem linken (rechten) Zweig

Eine nach links oder rechts geöffnete schwarze Sichel in einer rückstrahlenden oder nicht rückstrahlenden weißen Kreisfläche auf schwarzem Grund.

Weichenstellung zur Fahrt aus dem linken (rechten) Zweig.

Verwendung für die Fahrt nach der Spitze bei Außenbogenweichen und einfachen Außenbogen-kreuzungsweichen.

Zusatzdokumente: image001, image002, image003, image004, image005, image006, image007, image008, image009, image010, image011, image012, image013, image014, image015, image016, image017, image018, image019, image020, image021, image022, image023, image024, image025, image026, image027, image028, image029, image030, image031, image032, image033, image034, image035, image036, image037, image038, image039, image040, image041, image042, image043, image044, image045, image046, image047, image048, image049, image050, image051, image052, image053, image054, image055, image056, image057, image058, image059, image060, image061, image062, image063, image064, image065, image066, image067, image068, image069, image070, image071, image072, image073, image074, image075, image076, image077, image078, image079, image080, image081, image082, image083, image084, image085, image086, image087, image088, image089, image090, image091, image092, image093, image094, image095, image096, image097, image098, image099, image100, image101, image102, image103, image104, image105, image106, image107, image108, image109, image110, image111, image112, image113, image114, image115, image116, image117, image118, image119, image120, image121, image122, image123, image124, image125, image126, image127, image128, image129, image130, image131, image132, image133, image134, image135, image136, image137, image138, image139, image140, image141, image142, image143, image144, image145, image146, image147, image148, image149, image150, image151, image152, image153

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