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Anhang 4 Rindertuberkuloseverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.9.2008

Anhang 4

Pathologisch-anatomische Anzeichen für das Vorliegen von Tbc

Beim Auftreten folgender pathologisch-anatomischer Veränderungen ist jedenfalls von einem Tbc-Verdacht auszugehen:

1 Veränderung in Organen:

in Form von pfefferkorn- bis kirschgroßen, grau-weiß-gelben Granulomen, die an der Schnittfläche zentral verkalkt (weiß/kreidig) und/oder verkäst (gelb-weiß trocken) sein können sowie alle granulomatösen bzw. im weiteren Sinne eitrig-nekrotisierenden bis abszedierenden Veränderungen.

2 Veränderungen gemäß Z 1 an folgenden Lymphknoten:

im Kopfbereich: Lnn. retropharyngales, mandibulares;

im Brustraum: Lnn. tracheobronchales, mediastinales;

im Darmbereich: Lnn. mesenterici;

im Genitalbereich: Lnn. mammarii/scrotales.

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2017

Gesetzesnummer

20005983

Dokumentnummer

NOR40101694

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