Artikel 38
- 1.Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden in Wien ausgetauscht werden.2.Dieses Abkommen tritt mit dem ersten Tag des dritten Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht worden sind.
Geschehen zu Bern am 29. Oktober 2003 in zwei Urschriften in deutscher Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
20.12.2017
Gesetzesnummer
20005938
Dokumentnummer
NOR40101134
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