Anwendungsbereich
§ 1
Diese Verordnung ist auf die Bediensteten des Verfassungsgerichtshofes anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Anwendungsbereich
§ 1
Diese Verordnung ist auf die Bediensteten des Verfassungsgerichtshofes anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)