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Erteilung von Visa für den Flughafentransit, zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt - Durchführung des Abkommens (Slowenien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2007

§ 0

Erteilung von Visa für den Flughafentransit, zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt - Durchführung des Abkommens (Slowenien)

Kurztitel

Erteilung von Visa für den Flughafentransit, zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt - Durchführung des Abkommens (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 8/2008

Inkrafttretensdatum

01.12.2007

Langtitel

Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien über die Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch deren Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa für den Flughafentransit (Visum A), zur Durchreise (Visum B) und zum kurzfristigen Aufenthalt (Visum C)

StF: BGBl. III Nr. 8/2008

Ratifikationstext

Gemäß Abschnitt XI ist die Vereinbarung mit 1. Dezember 2007 in Kraft getreten.

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