§ 0
Rechtsstellung der Angehörigen der serbischen Streitkräfte (Serbien)
Kurztitel
Rechtsstellung der Angehörigen der serbischen Streitkräfte (Serbien)
Kundmachungsorgan
Beachte
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.
Langtitel
(ÜBERSETZUNG)
Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien über die Rechtsstellung der Angehörigen der serbischen Streitkräfte, die an der Übung „INVITEX PACEMAKER 2007“ teilnehmen
Ratifikationstext
Das Übereinkommen wird gemäß seinem Art. 2 mit 29. Oktober 2007 vorläufig angewendet.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Serbien, im Folgenden als „die Parteien“ bezeichnet, sind wie folgt übereingekommen:
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