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§ 3 Durchführung der befristeten Umstrukturierungsregelung für den österreichischen Zuckersektor

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2008

2. Hauptstück

Durchführung der befristeten Umstrukturierungsregelung für den österreichischen Zuckersektor

1. Abschnitt

Quotenaufgabe durch die Zuckerindustrie Einladung zur Konsultation

§ 3

Die AGRANA Zucker GmbH. hat dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine Kopie der Einladung und der begleitenden Dokumente nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 968/2006 zu übermitteln.

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