Berufsprofil
§ 2
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin ausgebildete Lehrling allgemeine Kenntnisse in allen Schwerpunkten der Güter- und Personenbeförderung erwerben und befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- 1. Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin – Schwerpunkt Güterbeförderung:
- a) Überprüfen der Kraftfahrzeuge auf Fahrbereitschaft, Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit,
- b) Warten der Fahrzeuge,
- c) systematisches Erkennen und Beurteilen von Störungen an den Fahrzeugen sowie Beheben von einfachen Störungen,
- d) sicheres und gewandtes Lenken von Lastkraftwagen, Kraftwagenzügen und Sattelkraftfahrzeugen unter Beachtung der einschlägigen kraftfahrrechtlichen und verkehrsrechtlichen Bestimmungen sowie Anwenden einer verkehrssicheren, wirtschaftlichen, umweltbewussten und rücksichtsvollen Fahrweise, sowie Leistung Erster Hilfe,
- e) richtiges Verhalten bei Verkehrsunfällen, sonstigen Zwischenfällen und außergewöhnlichen Situationen, sodass auch Vorkommnisse mit weiteren beteiligten Personen abgedeckt sind,
- f) Behandeln der Beförderungsgüter bei der Lagerung und beim Transport,
- g) Laden, Stauen und Sichern des Ladegutes,
- h) Streckenplanung und Terminplanung,
- i) richtiges Abfassen und Weitergeben von Meldungen über Beschädigungen, Verletzungen und andere Vorkommnisse,
- j) richtiges Verhalten beim grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr einschließlich der Kenntnis der erforderlichen Genehmigungen und der zu leistenden Abgaben,
- k) Anwenden der Vorschriften über den Güterverkehr,
- l) kundenorientiertes Verhalten und Betreuung von Kunden,
- m) rechtzeitiges Erkennen der Auswirkungen von leistungsbeeinflussenden Faktoren.
- 2. Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin – Schwerpunkt Personenbeförderung:
- a) Überprüfen der Kraftfahrzeuge auf Fahrbereitschaft, Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit,
- b) Warten der Fahrzeuge,
- c) systematisches Erkennen und Beurteilen von Störungen an den Fahrzeugen sowie Beheben von einfachen Störungen,
- d) sicheres und gewandtes Lenken von Fahrzeugen zur Personenbeförderung unter Beachtung der einschlägigen kraftfahrrechtlichen und verkehrsrechtlichen Bestimmungen sowie Anwenden einer verkehrssicheren, wirtschaftlichen, umweltbewussten und rücksichtsvollen Fahrweise, sowie Leistung Erster Hilfe,
- e) richtiges Verhalten bei Verkehrsunfällen, sonstigen Zwischenfällen und außergewöhnlichen Situationen, sodass auch Vorkommnisse mit Passagieren abgedeckt sind,
- f) Befördern der Fahrgäste unter Berücksichtigung der Besonderheit der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen und deren Sicherheit und Komfort,
- g) Laden, Stauen und Sichern des Gepäcks,
- h) Streckenplanung und Terminplanung,
- i) richtiges Abfassen und Weitergeben von Meldungen über Beschädigungen, Verletzungen und andere Vorkommnisse,
- j) richtiges Verhalten beim grenzüberschreitenden Personenverkehr einschließlich der Kenntnis der erforderlichen Genehmigungen und der zu leistenden Abgaben,
- k) Anwenden der Vorschriften über den Personenverkehr,
- l) kundenorientiertes Verhalten und Betreuung von Kunden sowie von Fahrgästen,
- m) rechtzeitiges Erkennen der Auswirkungen von leistungsbeeinflussenden Faktoren.
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