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Artikel IV Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen Österreich und Venezuela

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2007

Artikel IV

Die Vertragsparteien beabsichtigen, die Zusammenarbeit zur Schaffung von dauerhafter und nachhaltiger Infrastruktur zu fördern. Dies soll unter Berücksichtigung der Erhaltung und des Schutzes der Umwelt und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte in den folgenden Sektoren erfolgen:

  1. 1. Luftfahrt
  2. 2. Straßenbau, z. B. Tunnel, Brücken
  3. 3. Niedrig – Kosten Wohnungsbau
  4. 4. Öffentliches Gesundheitswesen
  5. 5. Telekommunikation
  6. 6. Energiewirtschaft
  7. 7. Aufbereitung und Recycling von Feststoffabfall
  8. 8. Aufbereitung von Frischwasser und Abwasser
  9. 9. Umweltsanierung
  10. 10. Krisen- und Katastrophenmanagement
  11. 11. Saubere Technologien
  12. 12. sowie weitere Sektoren, welche von den Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt werden.

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