vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel III Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen Österreich und Venezuela

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2007

Artikel III

Die Vertragsparteien beabsichtigen, die Zusammenarbeit im Transportsektor in allen Formen zu fördern. Dies soll Folgendes beinhalten:

  1. 1. Öffentliche Verkehrsmittel
  2. 2. Unterirdische Verkehrssysteme
  3. 3. Eisenbahnen
  4. 4. Signalanlagen und Mautverwaltung
  5. 5. Seilbahnsysteme
  6. 6. sowie weitere Sektoren, welche von den Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)