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Artikel I Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen Österreich und Venezuela

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2007

Artikel I

Die Vertragsparteien werden sich dafür einsetzen, die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen beiden Ländern im gegenseitigen Einvernehmen in folgenden Sektoren zu fördern und zu festigen:

  1. 1. Energie
  2. 2. Lebensmittelsicherheit und -selbstversorgung
  3. 3. Landwirtschaft und Viehzucht
  4. 4. Infrastruktur
  5. 5. Verkehr
  6. 6. Bergbau und Erdölwirtschaft
  7. 7. Petrochemische Industrie
  8. 8. Informations- und Kommunikationstechnologie
  9. 9. Gesundheit
  10. 10. Tourismus
  11. 11. Industrie
  12. 12. Wissenschaft und Technologie
  13. 13. Umwelt
  14. 14. sowie weitere Sektoren, welche von den Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt werden.

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