Artikel 8
Alle Zahlungen im Zusammenhang mit Hilfskrediten sind von sämtlichen Steuern und Abgaben, welche von Bosnien und Herzegowina auferlegt werden, befreit.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Alle Zahlungen im Zusammenhang mit Hilfskrediten sind von sämtlichen Steuern und Abgaben, welche von Bosnien und Herzegowina auferlegt werden, befreit.
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