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Artikel 14 Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2007

Artikel 14

Streitfälle

Streitfälle hinsichtlich der Interpretation oder Anwendung der Bestimmungen der gegenwärtigen Vereinbarung werden zwischen den Parteien durch Konsultationen geschlichtet.

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