Kriterien für die Standortauswahl und allgemeine Bestimmungen der Messstellenausstattung
§ 8.
Für die Standortwahl von Messstellen an Oberflächengewässern sind folgende Kriterien maßgeblich:
- 1. das hydrologische Regime des Einzugsgebietes;
- 2. die Größe und die Höhenlage des Einzugsgebietes;
- 3. die geologischen und geomorphologischen Verhältnisse im Einzugsgebiet;
- 4. die Gewässernetzdichte;
- 5. die anthropogenen Eingriffe in das Abflussgeschehen (zB Talsperren, Rückhaltebecken, Überleitungen, Kanäle);
- 6. die Größe der Wasserfläche bei stehenden Gewässern (Seen);
- 7. die Grenznähe (Grenzübertritt des Gewässers);
- 8. die ortsbezogenen Anforderungen (gerade Gewässerstrecke, stabiles Profil);
- 9. die Eignung zur Abschätzung der Grundwasserneubildung gemäß der Quantitätszielverordnung für alle Grundwasserkörper und Gruppen von Grundwasserkörpern.
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2017
Gesetzesnummer
20005166
Dokumentnummer
NOR40085490
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