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Artikel 2 – Aufgaben der CB Zusammenarbeit im Rahmen einer Bilateralen Kommission

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.11.2006

Artikel 2 – Aufgaben der CB

Die CB hat folgende Aufgaben:

  1. Förderung der Koordinierung aller Tätigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit der Realisierung des gemeinsamen Teils des Brenner Basistunnels;
  2. Erarbeitung und Übermittlung von nicht bindenden Vorgaben an die BBT EWIV bzw. an die zu gründende Gesellschaft (SE) zur bestmöglichen Realisierung der Tätigkeiten der Phase II;
  3. Monitoring der durch die Memoranden der Verkehrsminister festgelegten Vorgaben, insbesondere der zeitlichen Abfolge der Projektabwicklung.

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2019

Gesetzesnummer

20005146

Dokumentnummer

NOR40085200

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