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Artikel 9 Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR (Schweiz)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2006

Artikel 9

Aufhebung bestehender Abkommen

1. Mit Inkrafttreten dieses Abkommens wird das Abkommen zwischen dem Chef des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich über die schweizerisch-österreichische Zusammenarbeit im Rahmen ihrer Beteiligung an der Kosovo Force (KFOR) vom 5. Juni 2002 aufgehoben.

2. Mit Inkrafttreten dieses Abkommens wird das Abkommen zwischen dem Chef des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich über die gemeinsame Ausbildung AUCON/SWISSCOY vom 15. September 2000 aufgehoben.

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