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Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2006

§ 0

Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten

Kurztitel

Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 137/2006

Inkrafttretensdatum

01.05.2006

Langtitel

Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel 1) andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union

StF: BGBl. III Nr. 137/2006

Sonstige Textteile

Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 und Abs. 6 der Akte zum Beitrittsvertrag 2003 (BGBl. III Nr. 20/2004) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:

Ratifikationstext

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 13 Abs. 1 mit 1. Mai 2006 in Kraft getreten.

Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 149 vom 2. Juni 2006 S. 2, veröffentlicht.

Präambel/Promulgationsklausel

___________________

1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 109/2000

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