§ 0
Internationale Arbeitsorganisation
Kurztitel
Internationale Arbeitsorganisation
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 232/1954
Inkrafttretensdatum
20.05.1954
Langtitel
(Übersetzung)
URKUNDE ZUR ABÄNDERUNG DER VERFASSUNG DER INTERNATIONALEN ARBEITSORGANISATION.
StF: BGBl. Nr. 232/1954 (NR: GP VII RV 138 AB 159 S. 20 . BR: S. 87.)
Sonstige Textteile
Nachdem die auf der 36. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf am 25. Juni 1953 angenommene Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation, welche also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diese Urkunde für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in dieser Urkunde enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für soziale Verwaltung und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 13. Feber 1954.
Ratifikationstext
Die Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation ist gemäß ihrem Artikel 6 Absatz 2 am 20. Mai 1954 in Kraft getreten.
Folgende Staaten haben bisher die Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert, beziehungsweise angenommen:
Afghanistan, Ägypten, Australien, Belgien, Bolivien, Bundesrepublik Deutschland, Burma, Canada, Ceylon, China, Costa Rica, Cuba, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Haiti, Indien, Indonesien, Iran, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Jugoslawien, Libanon, Liberia, Libyen, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Panama, Peru, Polen, Portugal, Salvador, Schweden, Schweiz, Syrien, Thailand, Türkei, Uruguay, Venezuela, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vietnam.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 4. Juni 1953 zu ihrer sechsunddreißigsten Tagung zusammengetreten ist,
hat beschlossen, in den Bestimmungen der Verfassung der Organisation über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates die Zahlen „zweiunddreißig“, „sechzehn“, „zwölf“ und „acht“ durch die Zahlen „vierzig“, „zwanzig“, „sechzehn“ und „zehn“ zu ersetzen, eine Frage, die den achten Gegenstand ihrer Tagesordnung bildet.
Die Konferenz nimmt heute, am 25. Juni 1953, die folgende Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation an, die als Abänderungsurkunde zur Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation, 1953, bezeichnet wird.
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