Artikel 3
Vom Tage des Inkrafttretens dieser Abänderungsurkunde gilt die Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation in der nach den vorstehenden Artikeln abgeänderten Fassung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 3
Vom Tage des Inkrafttretens dieser Abänderungsurkunde gilt die Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation in der nach den vorstehenden Artikeln abgeänderten Fassung.
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