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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Kolumbien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.9.1986

§ 0

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Kolumbien

Kurztitel

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Kolumbien

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 520/1986

Inkrafttretensdatum

05.09.1986

Langtitel

(Übersetzung)

PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT KOLUMBIENS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN

StF: BGBl. Nr. 520/1986 (NR: GP XVI RV 756 AB 1003 S. 150 . BR: AB 3150 S. 478 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 5. September 1986 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt; das Protokoll ist für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien" bzw. als „Allgemeines Abkommen" bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung von Kolumbien (im folgenden als „Kolumbien") bezeichnet.

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Verhandlungen betreffend den Beitritt Kolumbiens zum Allgemeinen Abkommen,

SIND durch ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:

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