vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 2 Wirtschaftliche Beziehungen innerhalb der Grenzbezirke

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.7.1923

Anlage 2

Anlage II.

____________

Grenzschein.

Personenbeschreibung:

Gestalt ...........................

Größe .............................

Gesichtsfarbe .....................

Lichtbild des Inhabers. Haare .............................

Bart ..............................

Augen .............................

Nase ..............................

Mund ..............................

Unterschrift des Inhabers: Stirne ............................

........................ Besondere Kennzeichen .............

Es wird bestätigt, daß Herr/Frau ............................

Inhaber dieses Scheines, geboren zu ............................

am .............................................................

zuständig nach .................................................

von Beruf ......................................................

seinen ständigen Wohnsitz in ................................hat

Besitzer von Grundeigentum ist

und Pächter von Grundeigentum ist in ...................

eine auf Gewinn abzielende Beschäftigung ausübt

oder: steht in Diensten des ....................................

Eigentümer von Grundeigentum in ..........................

der eine ständige Beschäftigung ausübt in ................

oder: ist Vertreter (oder Beamter) des .........................

der ein Unternehmen betreibt in ..........................

Herrn/Frau .................wird somit ermächtigt, die Grenze

zwischen dem Gebiet des Königreiches Italien und der Republik

Österreich auf dem Wege von ....................................

zu überschreiten und sich frei im Grenzbezirk aufzuhalten.

Dieser Schein berechtigt nicht zu Reisen über den Grenzbezirk

hinaus.

Dieser Schein ist gültig bis .................................

Jeder Mißbrauch dieses Scheines bewirkt dessen Ungültigkeit.

(Datum) ............. ......., am ...........................

Behörde, die den Schein ausstellt.

Visum.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)