ABSCHNITT V
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 17
Geltungsdauer
Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.
GESCHEHEN zu Sofia, am 14. April 2005 in zwei Urschriften in deutscher und bulgarischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)